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Historie und Rechtsgrundlage

Die Gesetzes- und Arbeitsgrundlage für die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung in Thüringen bildet das Thüringer Krebsregistergesetz vom 14. Dezember 2023. Hier können Sie sich über die historische Entwicklung informieren.

Mit Verabschiedung des Nationalen Krebsplans im Jahr 2008 legte das Bundesministerium für Gesundheit einen besonderen Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung in der Versorgung Krebserkrankter und somit den Auf- und Ausbau der Krebsregistrierung in Deutschland.

Als Folge verabschiedete der Bundestag 2013 das Krebsfrüherkennungs- und -Registergesetz (KFRG) zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister, das am 9. April 2013 in Kraft trat. Mit dieser Gesetzgebung erhielten die Bundesländer den Auftrag, die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in entsprechenden Landesgesetzen zu konkretisieren. Weiterhin wurde die Vorschrift des § 65c neu in das Fünfte Sozialgesetzbuch eingefügt und somit der Rahmen der klinischen Krebsregistrierung deutschlandweit und auf übergeordneter Ebene festlegt.

Die abschließende Regelung der Krebsregistrierung erfolgt auf Ebene der Bundesländer. Als gesetzliche Grundlage zur Erfüllung der Aufgaben der landesweiten klinischen Krebsregistrierung in Thüringen trat am 30. Dezember 2017 das erste Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) in Kraft. Dieses legt fest, dass für die klinische Krebsregistrierung in Thüringen ein Klinisches Krebsregister mit einer Krebsregister-Zentrale und fünf Regionalen Registerstellen eingerichtet wird.

Neben der klinischen Krebsregistrierung wurde seit 1997 die epidemiologische Krebsregistrierung einiger Bundesländer durch das Gemeinsame Krebsregister Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR) durchgeführt. Rahmengebend war ein gemeinsamer Staatsvertrag der neuen Bundesländer. Durch die Aufkündigung des Staatsvertrages zum 31. Dezember 2022 obliegen die Aufgaben der landesspezifischen epidemiologischen Krebsregistrierung seit 2023 der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH.

Um unter anderem diese zusätzlichen Aufgaben auf Basis einer gesetzlichen Grundlage durchführen zu können, erfolgte im Jahr 2023 eine Novellierung des ThürKRG, welches fortan mit Inkrafttreten am 23. Dezember 2023 die neue Gesetzes- und damit aktuelle Arbeitsgrundlage für die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung in Thüringen bildet.

Um die zusätzlichen Arbeitsbereiche in der Krebsregistrierung Thüringens auch namentlich umfassend abzubilden, erfolgte im Jahr 2024 eine Umbenennung der Zentrales Klinisches Krebsregister Thüringen gGmbH in Landeskrebsregister Thüringen gGmbH.

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Thüringer Krebsregistergesetz

Die aktuell geltende Fassung des Thüringer Krebsregistergesetzes vom 14. Dezember 2023 können Sie hier herunterladen.

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