Meldungen erfolgen auf Grundlage des bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Hinweise zu Inhalten von Meldungen an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH geben.
Die an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH zu meldenden Daten sind im bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT) und der Deutsche Krebsregister e.V. (ehemals Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V., GEKID) festgelegt. Dies dient dazu, einen nationalen Dokumentationsstandard zu etablieren und bundeslandübergreifende Auswertungen sowie Vergleiche zu ermöglichen.
Der Basisdatensatz gilt für alle Krebsarten und wird laufend um organspezifische Ergänzungsmodule erweitert. Diesen, inklusive der ihn ergänzenden Module, mit den Definitionen der einzelnen Items finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige, dem oBDS entsprechende Meldungen, die elektronisch übermittelt werden, vergütet werden können.
Im Folgenden können Sie sich über die Bestandteile einer Meldung informieren. Bei weiteren fachinhaltlichen Fragen zu Meldeinhalten steht Ihnen die für Sie zuständige Regionale Registerstelle sehr gerne unterstützend zur Verfügung.
Eine vollständige Meldung besteht aus den Identitätsdaten, der Tumorzuordnung sowie einem Meldeanlass.
Um die Identitätsdaten vollständig zu melden, müssen folgende Angaben gemacht werden:
Bei jeder Meldung muss eine Tumorzuordnung erfolgen. Diese enthält folgende Angaben:
Ein Meldeanlass kann die Diagnosestellung, der Krankheitsverlauf, Therapien, Befunde oder der Tod von Patientinnen und Patienten sein. Im Folgenden finden Sie die Angaben, die eine gute Meldung an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH ausmachen.
Die Meldung einer Diagnose erfolgt nach hinreichender klinischer Sicherung und enthält folgende Daten:
Verlaufsdaten können beispielsweise die Nachsorge, das Auftreten eines Rezidivs, der Progress usw. sein und erfordern folgende Angaben:
Operation werden als Therapiedaten gemeldet und erfordern folgende Angaben:
Daten bei Strahlentherapie erfordern folgende Daten:
Daten bei systemischer Therapie erfordern folgende Angaben:
Ein histologischer, labortechnischer oder zytologischer Befund wird durch pathologisch / zytologisch tätige Ärztinnen und Ärzte gemeldet und erfordert die Angaben:
Der Tod einer Patientin oder eines Patienten erfordert folgende Daten:
Bitte beachten Sie: Versterben Personen im Hospiz oder im häuslichen Umfeld und Sie erfahren durch Angehörige vom Versterben und waren zuletzt an der Behandlung dieser Person beteiligt, dürfen Sie eine Abschlussmeldung als eigene Leistung übermitteln.
Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich unter Tel.: 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an info@lkrt.de zur Verfügung.
Hier können Sie eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen für Meldende herunterladen.
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