Nur mittels vollständiger Krebsregisterdaten ist es möglich, valide Aussagen über das Krebsgeschehen in Thüringen sowie national zu treffen. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und eine gute Zusammenarbeit!
Der Nutzen der klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und der Qualität der erhobenen Daten ab, denn nur dann kann das Krebsgeschehen korrekt abgebildet werden. Aus diesem Grund besteht für Ärztinnen und Ärzte, die an der Diagnostik, Behandlung, Verlaufskontrolle oder Feststellung des Todes einer krebserkrankten Person in Thüringen beteiligt sind, nach § 6 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) eine Meldepflicht (hier können Sie sich über die aktuelle Gesetzeslage informieren).
Jede Meldung hilft dabei,
In Thüringen werden Meldungen ausschließlich elektronisch angenommen. Informieren Sie sich hier über den Meldeprozess und registrieren Sie sich jetzt im elektronischen Meldeportal KIRA (Klinisch-Interaktive Register-Anwendung) der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH.
Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich unter Tel.: 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an info@lkrt.de zur Verfügung.