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Meldende in Thüringen

Alle in Thüringen lokalisierten Leistungserbringenden bzw. Institutionen, die an der Versorgung onkologisch Erkrankter beteiligt sind, sind dazu verpflichtet, Krankheits- und Behandlungsinformationen elektronisch an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH zu übermitteln.

Nach § 6 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) sind alle in Thüringen tätigen Ärztinnen und Ärzte bzw. Institutionen, die an der Versorgung onkologisch Erkrankter beteiligt sind, zur elektronischen Übermittlung von Daten an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH verpflichtet. Dies gilt auch für Berufsgruppen ohne direkten Patientenkontakt.


Hierzu zählen z. B.:

  • niedergelassene Ärztinnen und Ärzte,
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte,
  • Krankenhäuser und andere medizinische Institutionen sowie
  • Pathologinnen und Pathologen

Sofern der bundeseinheitliche Basisdatensatz psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vorsieht, sind auch in Thüringen tätige Psychotherapeutinnen und -therapeuten meldepflichtig.

Bitte beachten Sie: vorsätzlich oder fahrlässig nicht zu melden, stellt nach § 26 ThürKRG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


Wer meldet was?

Meldepflichtig ist immer die Person bzw. Einrichtung, bei der eine Leistung erbracht wurde. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über Meldeanlässe und ihre Zuständigkeit.

Handelt es sich bei der meldenden Institution um ein Krankenhaus, obliegt die Meldepflicht der ärztlichen Leitung bzw. der von ihr bestimmten Ärztin oder des von ihr bestimmten Arztes.

Stationär / ambulant klinisch tätige bzw. niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Ärztinnen und Ärzte aus der rehabilitativen, palliativen oder psychiatrischen Versorgung Pathologisch / zytologisch tätige Ärztinnen und Ärzte
Diagnose
Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund
Operation
Strahlentherapie (Beginn / Ende)
Systemische Therapie (Beginn / Ende)
Verlauf
Abschluss (Tod)

Bitte beachten Sie, dass Sie der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH nur eigene und selbst erbrachte Leistungen melden. Wenn die Leistung nicht in Ihrer Einrichtung erbracht wurde, sind Sie dafür nicht meldepflichtig.

Die Voraussetzung jeder Meldung ist die Information der Patientin bzw. des Patienten. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund einer zu erwartenden Gesundheitsverschlechterung nicht über ihre Krebsdiagnose informiert werden können. Ein Informationsblatt für Betroffene finden Sie hier.

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Meldeportal KIRA

Hier gelanden Sie zum elektronischen Meldeportal.

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Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich unter Tel.: 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an info@lkrt.de zur Verfügung.

Informationsblatt für Meldende

Hier können Sie eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen für Meldende herunterladen.

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