Alle in Thüringen lokalisierten Leistungserbringenden bzw. Institutionen, die an der Versorgung onkologisch Erkrankter beteiligt sind, sind dazu verpflichtet, Krankheits- und Behandlungsinformationen elektronisch an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH zu übermitteln.
Nach § 6 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) sind alle in Thüringen tätigen Ärztinnen und Ärzte bzw. Institutionen, die an der Versorgung onkologisch Erkrankter beteiligt sind, zur elektronischen Übermittlung von Daten an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH verpflichtet. Dies gilt auch für Berufsgruppen ohne direkten Patientenkontakt.
Hierzu zählen z. B.:
Sofern der bundeseinheitliche Basisdatensatz psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vorsieht, sind auch in Thüringen tätige Psychotherapeutinnen und -therapeuten meldepflichtig.
Bitte beachten Sie: vorsätzlich oder fahrlässig nicht zu melden, stellt nach § 26 ThürKRG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Meldepflichtig ist immer die Person bzw. Einrichtung, bei der eine Leistung erbracht wurde. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über Meldeanlässe und ihre Zuständigkeit.
Handelt es sich bei der meldenden Institution um ein Krankenhaus, obliegt die Meldepflicht der ärztlichen Leitung bzw. der von ihr bestimmten Ärztin oder des von ihr bestimmten Arztes.
Stationär / ambulant klinisch tätige bzw. niedergelassene Ärztinnen und Ärzte | Ärztinnen und Ärzte aus der rehabilitativen, palliativen oder psychiatrischen Versorgung | Pathologisch / zytologisch tätige Ärztinnen und Ärzte | |
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Diagnose | ✓ | ✗ | ✗ |
Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund | ✗ | ✗ | ✓ |
Operation | ✓ | ✗ | ✗ |
Strahlentherapie (Beginn / Ende) | ✓ | ✗ | ✗ |
Systemische Therapie (Beginn / Ende) | ✓ | ✓ | ✗ |
Verlauf | ✓ | ✓ | ✗ |
Abschluss (Tod) | ✓ | ✓ | ✗ |
Bitte beachten Sie, dass Sie der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH nur eigene und selbst erbrachte Leistungen melden. Wenn die Leistung nicht in Ihrer Einrichtung erbracht wurde, sind Sie dafür nicht meldepflichtig.
Die Voraussetzung jeder Meldung ist die Information der Patientin bzw. des Patienten. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund einer zu erwartenden Gesundheitsverschlechterung nicht über ihre Krebsdiagnose informiert werden können. Ein Informationsblatt für Betroffene finden Sie hier.
Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich unter Tel.: 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an info@lkrt.de zur Verfügung.
Hier können Sie eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen für Meldende herunterladen.
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