Für die elektronische Meldung von selbst erbrachten onkologischen Leistungen erhalten Meldende eine Vergütung, deren Höhe sich durch den Meldeanlass bestimmt.
Meldenden steht nach § 10 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) für jede vollständige, gültige und elektronisch übermittelte Meldung eine Aufwandsentschädigung in Form einer Meldevergütung zu. Die Höhe der Meldevergütung ist dabei vom Meldeanlass abhängig und variiert aktuell in Höhe von 4,50€ bis 19,50€ pro Meldung.
Voraussetzung hierfür ist die Auszahlung der Meldevergütung durch die Kostenträger an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH.
Die Höhe der Meldevergütung ist bundesweit einheitlich durch die Krebsregister-Meldevergütungs-Vereinbarung in Verbindung mit dem Schiedsspruch zur Krebsregister-Meldevergütungs-Vereinbarung durch den GKV-Spitzenverband festgelegt und regelt die Erstattung sowie die Höhe der Meldevergütung und deren Auszahlungsvoraussetzungen.
Mit Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65c Absatz 6 Satz 4 SGB V (Krebsregister-Meldevergütungs-Vereinbarung) vom 09. Januar 2024 haben sich die Vergütungen für Meldungen mit einem Leistungsdatum ab dem 01. Februar 2024 wie folgt angepasst:
Meldeanlass | Höhe der Meldevergütung (€) |
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Diagnosemeldung | 19,50 |
Befundmeldung | 4,50 |
Therapie- und Abschlussmeldung | 9,00 |
Verlaufsmeldung | 9,00 |
Für Meldungen mit einem Leitungsdatum vor dem 01. Februar 2024 gelten weiterhin die folgenden Vergütungen:
Meldeanlass | Höhe der Meldevergütung (€) |
---|---|
Diagnosemeldung | 18,00 |
Befundmeldung | 4,00 |
Therapie- und Abschlussmeldung | 5,00 |
Verlaufsmeldung | 8,00 |
Die Auszahlung der Meldevergütung erfolgt im Gutschriftenverfahren und orientiert sich, je nach Kostenträger, an den folgenden zeitlichen Modalitäten:
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
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Abrechnungszeitraum | quartalsweise | jährlich zum 31.06. d. l. .J. |
Beanstandungszeitraum ab Übermittlungszeitpunkt | 31 Kalendertage | 31 Kalendertage |
Zahlungsziel ab Übermittlungszeitpunkt | 45 Kalendertage | zum 31.09. d. l. J. |
Auszahlungszeitraum gegenüber Meldenden | quartalsweise – nach Abschluss aller bei der Krankenversicherung eingereichten Meldungen | jährlich – nach Abschluss aller bei der Krankenversicherung eingereichten Meldungen |
Bei Fragen zur Abrechnung und Vergütung wenden Sie sich bitte an Anja Grobe unter Tel.: 03641 / 24 23 620 oder per E-Mail an abrechnung@lkrt.de