Als Meldende sind Sie dazu verpflichtet, betroffene Patientinnen und Patienten über ihre Meldung an die Landeskrebsregsiter Thüringen gGmbH zu informieren und dies zu dokumentieren.
Meldende haben die Pflicht, die betroffene Patientin bzw. den betroffenen Patienten über die Meldung an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH (LKRT gGmbH) zu informieren. Hierfür steht Ihnen das Patienteninformationsblatt der LKRT gGmbH zur Verfügung. Eine schriftliche Einwilligung der Patientin / des Patienten ist nicht notwendig, Sie müssen die erfolgte Information lediglich in Ihrem Dokumentationssystem bzw. bei manueller Dateneingabe im Meldeportal KIRA der LKRT gGmbH bestätigen.
Ausgenommen von der Informationspflicht sind Personen, die aufgrund einer zu erwartenden Gesundheitsverschlechterung nicht über ihre Krebsdiagnose informiert werden können.
Patientinnen und Patienten haben das Recht, der dauerhaften Speicherung ihrer Identitätsdaten im Datenbestand der LKRT gGmbH zu widersprechen, nicht jedoch der Speicherung der medizinischen Daten. In diesem Falle erfolgt nach § 8 Abs. 3 Thüringer Krebsregistergesetz eine Pseudonymisierung der Daten bei der LKRT gGmbH, sobald die Identitätsdaten für Zwecke der Verarbeitung, Abrechnung, Übermittlung der Daten an die Auswertestelle oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften nicht mehr benötigt werden.
Sollte eine Patientin oder ein Patient der Speicherung der Identitätsdaten widersprechen, müssen Sie dieses der LKRT gGmbH unverzüglich per E-Mail an info@lkrt.de mitteilen. Patientinnen und Patienten können zudem direkt bei der LKRT gGmbH einen Widerspruch erklären. Das entsprechende Widerspruchsformular ist hier zu finden.
Bitte beachten Sie: Auch wenn eine Patientin bzw. ein Patient Widerspruch einlegt, sind Sie zur Meldung verpflichtet!
Weitere Informationen zu Patientenrechten im Rahmen der Krebsregistrierung finden Sie hier.
Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich unter Tel.: 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an info@lkrt.de zur Verfügung.