Meldepflichtig ist die Diagnostik, Therapie und Nachsorge aller bösartigen Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie gutartiger Tumoren des zentralen Nervensystems.
Meldepflichtig nach § 5 Abs. 6 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) sind folgende Ereignisse:
Dies gilt für alle meldepflichtigen Erkrankungen.
Die folgende Tabelle in Anlehnung an die Empfehlungen des Paritätischen Gremiums GKV-Spitzenverband vom 03. März 2022 mit Anpassungen an landesspezifische Besonderheiten im Freistaat Thüringen gibt einen detaillierten Überblick über die zu meldenden Diagnosen und ihre ICD-Codes.
Der ICD-Code ist grundsätzlich vierstellig zu kodieren, das heißt mit einer Stelle nach dem Punkt (z. B. „C50.2“). Ist keine entsprechende Subkategorie im ICD-Code laut DIMDI-Katalog vorhanden, so ist die Kodierung dreistellig (d. h. ohne Punkt) vorzunehmen (z. B. „C20“). Eine fünfstellige Kodierung, das heißt mit zwei Stellen nach dem Punkt, ist nicht vorgesehen.
ICD-10-GM-Code | Bezeichnung | Bemerkung |
---|---|---|
C00.0-C96.9 | Bösartige Neubildungen | außer C77.- bis C79.; Anmerkung 1 |
D00.0-D09.9 | In-situ-Neubildungen | Anmerkung 2 |
D32.0 | Gutartige Neubildung der Hirnhäute | |
D32.1 | Gutartige Neubildung der Rückenmarkhäute | |
D32.9 | Gutartige Neubildung der Meningen, nicht näher bezeichnet | |
D33.0 | Gutartige Neubildung des Gehirns, supratentoriell | |
D33.1 | Gutartige Neubildung des Gehirns, infratentoriell | |
D33.2 | Gutartige Neubildung des Gehirns, nicht näher bezeichnet | |
D33.3 | Gutartige Neubildung der Hirnnerven | |
D33.4 | Gutartige Neubildung des Rückenmarks | |
D33.7 | Gutartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Teile des Zentralnervensystems | |
D33.9 | Gutartige Neubildung des Zentralnervensystems, nicht näher bezeichnet | |
D35.2 | Gutartige Neubildung der Hypophyse | |
D35.3 | Gutartige Neubildung des Ductus craniopharyngealis | |
D35.4 | Gutartige Neubildung der Epiphyse | |
D39.1 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Ovars | |
D41.4 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Harnblase | |
D42.- | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Meningen | |
D43.- | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Gehirns und des Zentralnervensystems | |
D44.3 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der endokrinen Drüsen: Hypophyse | |
D44.4 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der endokrinen Drüsen: Ductus craniopharyngealis | |
D44.5 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der endokrinen Drüsen: Epiphyse | |
D45 | Polycythaemia vera | |
D46.- | Myelodysplastische Syndrome | |
D47.1 | Chronische myeloproliferative Krankheit | |
D47.3 | Essentielle (hämorrhagische) Thrombozythämie | |
D47.4 | Osteomyelofibrose | |
D47.5 | Chronische Eosinophilen-Leukämie [Hypereosinophiles-Syndrom] |
Anmerkung 1: In Thüringen besteht entgegen den Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen eine Meldepflicht für alle nach ICD-10-GM in C44 zu dokumentierenden Tumoren. Eine Meldevergütung für jede vollständige elektronische Meldung wird rückwirkend zum 01.01.2023 für nicht-melanotische Tumoren ungünstiger Prognose und ihre Frühstadien (siehe unten) gezahlt.
Anmerkung 2: In Thüringen besteht entgegen den Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen eine Meldepflicht für alle nach ICD-10-GM in D04 zu dokumentierenden Tumoren. Eine Meldevergütung in Höhe von 4,00€ wird für jede vollständige elektronische Erstmeldung dieser Tumoren rückwirkend zum 01.01.2023 gezahlt.
Ergänzende Hinweise:
Die Entscheidung, welche Diagnosen nicht-melanotischer Hauttumoren sowie ihre Frühstadien als prognostisch ungünstig gelten, hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Einvernehmen mit zwei Vertretenden der klinischen Krebsregister sowie mit der Deutschen Krebsgesellschaft am 24. Februar 2022 getroffen.
Diese Festlegung als "Diagnoseliste nicht-melanozytärer Hautkrebs mit ungünstiger Prognose" gemäß § 65c Absatz 4 Satz 3 und 4 SGB V" können sie hier einsehen.
Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich unter Tel.: 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an info@lkrt.de zur Verfügung.
Hier können Sie eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen für Meldende herunterladen.
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