Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unterschiedlichen Themen rund um den Meldeprozess, die Abrechnungsmodalitäten und die Meldevergütung.
Sollten Ihre Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Nach § 6 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) sind alle in Thüringen tätigen Ärztinnen und Ärzte bzw. Institutionen, die an der Versorgung onkologisch Erkrankter beteiligt sind, zur elektronischen Übermittlung von Daten an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH verpflichtet. Dies gilt auch für Berufsgruppen ohne direkten Patientenkontakt.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Meldende in Thüringen".
Meldepflichtig nach § 5 Abs. 6 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) sind folgende Ereignisse:
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich "Meldeanlässe & meldepflichtige Erkrankungen". Informationen zu den Bestandteilen einer Meldung finden Sie im Bereich "Meldeinhalte".
Gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Krebsregistergesetz müssen die vorliegenden Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch vier Wochen nach hinreichend gesichertem Meldeanlass, an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH gemeldet werden.
Meldungen an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH erfolgen ausschließlich elektronisch über das Meldeportal KIRA. Hierfür ist eine vorherige einmalige Registrierung notwendig. Nachdem Sie Ihren Account aktiviert haben, stehen Ihnen zwei Wege zur Übermittlung von Meldungen zur Verfügung:
Die Wahl des Übermittlungswegs ist abhängig von den technischen Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Übermittlung von Meldungen.
Sollte eine Patientin oder ein Patient der Speicherung von Daten widersprechen, müssen Sie dieses der LKRT gGmbH unverzüglich per E-Mail an info@lkrt.de mitteilen. Patientinnen und Patienten können zudem direkt bei der LKRT gGmbH einen Widerspruch erklären. Hierfür steht ein Widerspruchsformular zur Verfügung.
Auch wenn eine Patientin bzw. ein Patient Widerspruch einlegt, sind Sie zur Meldung verpflichtet. In diesem Falle erfolgt die Pseudonymisierung der Identitätsdaten im Datenbestand der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH, sobald die Identitätsdaten für Zwecke der Verarbeitung, Abrechnung, Übermittlung der Daten an die Auswertestelle oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften nicht mehr benötigt werden. Der Speicherung medizinischer Daten kann jedoch nicht widersprochen werden.
Weitere Informationen zur den Rechten von Patientinnen und Patienten im Rahmen der Krebsregistrierung finden Sie hier.
Ja, wenn die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten aus einem anderen Bundesland bei Ihnen erfolgt ist, müssen Sie die Daten hierzu an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH übermitteln. Dies ist unabhängig vom Wohnort der Betroffenen, sondern folgt dem Grundsatz des Behandlungsortes.
Die Weitergabe dieser Daten an die für die Wohnorte der Patientinnen und Patienten zuständigen Krebsregister anderer Bundesländer erfolgt automatisch durch die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH.
Bei Fragen zum Meldeportal KIRA sowie der Übertragung von Meldepaketen wenden Sie sich bitte an unsere IT-Abteilung unter Tel. 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an support@lkrt.de.
Die fünf Regionalen Registerstellen in Erfurt, Gera, Jena, Nordhausen und Suhl sind inhaltliche Ansprechpartner für Meldende ihrer Region. Sie unterstützen diese jederzeit sehr gerne in inhaltlichen Fragen zur Erfassung von Tumormeldungen.
Die für Sie zuständige Regionale Registerstelle können Sie hier einsehen.
Die von Ihnen über das Meldeportal KIRA übermittelten Meldungen werden an die für Sie zuständige Regionale Registerstelle übergeben. Hier werden die Meldungen auf Vollständigkeit und Vergütungsfähigkeit geprüft. Anschließend werden Ihre Meldungen mit den jeweiligen Kostenträgern (Versicherung der jeweiligen Patientinnen und Patienten) durch die Kresbregister-Zentrale abgerechnet.
Eine Abrechnung mit den Gesetzlichen Krankenkassen erfolgt quartalsweise, eine Abrechnung mit den Privaten Krankenkassen erfolgt einmal jährlich. Eine Auszahlung der Meldevergütung ist erst nach Prüfung des Vergütungsanspruches und Zahlungsübermittlung der jeweiligen Kostenträger möglich.
Gesetzlich Versicherte werden quartalsweise mit 1-monatigem Versatz zum 30.04., 31.07., 31.10. und 31.01. bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Privat Versicherte werden jährlich mit Stichtag 30.06. bei den privaten Krankenkassen abgerechnet.
Meldenden steht nach § 10 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) für jede vollständige, gültige und elektronisch übermittelte Meldung eine Aufwandsentschädigung in Form einer Meldevergütung zu. Voraussetzung hierfür ist die Auszahlung der Meldevergütung durch die Kostenträger an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH.
Die Höhe der Meldevergütung ist vom Meldeanlass abhängig und variiert aktuell in Höhe von 4,50 bis 19,50 Euro pro Meldung. Hier können Sie sich über die Höhe der Meldevergütung informieren.
Gesetzliche Krankenkassen haben eine 31-tägige Prüffrist und 45-tägige Auszahlungsfrist.
Private Krankenkassen haben eine 31-tägige Prüffrist und eine jährliche Auszahlung mit Stichtag zum 30.09..
Gesetzlich Versicherte werden nach einzelfallbezogener Entgeltzuordnung und Erstellung der Auszahlungsmitteilung quartalsweise ca. 4 Wochen nach Zahlungseingang durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt.
Privat Versicherte werden nach einzelfallbezogener Entgeltzuordnung und Erstellung der Auszahlungsmitteilung jährlich ca. 4 Wochen nach Zahlungseingang durch die privaten Krankenkassen ausgezahlt.
Sobald Ihre Meldung durch die für Sie zuständige Regionale Registerstelle inhaltlich geprüft wurde, werden die abrechnungsrelevanten Daten an die Krebsregister-Zentrale zur quartalsweisen Abrechnung mit den Kostenträgern übermittelt. Nach Abrechnung beginnt eine 31-tägige Prüffrist durch die Krankenkassen, in welcher ggf. Fehlerrückmeldungen an die LKRT gGmbH übermittelt werden. Diese werden in der Krebsregister-Zentrale ausgewertet und Ihnen zukünftig über das Meldeportal KIRA zur Verfügung gestellt, um die fehlerhaften Meldeanlässe korrigiert in der nächsten Meldung erneut zu übermitteln.
Bei Fragen zur Abrechnung, Vergütung und dem Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnung, wenden Sie sich bitte an Anja Grobe unter Tel.: 03641 / 24 23 620 oder per E-Mail an abrechnung@lkrt.de.
Die einzelfallbezogene Entgeltzuordnung wird als Auszahlungsmitteilung durch die LKRT gGmbH über das Meldeportal KIRA zur Verfügung gestellt.
Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich unter Tel.: 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an info@lkrt.de zur Verfügung.