Hier erfahren Sie mehr über unsere Arbeit und die gesetzliche Grundlage der Krebsregistrierung in Thüringen.
Sie wurden von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt darüber informiert, dass Daten zu Ihrer Krebserkrankung an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH gemeldet werden.
Auf diesen Seiten möchten wir Sie gerne über uns, die Sicherheit Ihrer Daten sowie Ihre Rechte informieren. Weiterhin finden Sie unter dem Menüpunkt „Unterstützung“ Adressen von Krebsberatungsstellen, die Ihnen Hilfe im Umgang mit Ihrer Erkrankung geben können, sowie Links zu Internetseiten mit gesicherten Informationen rund um das Thema Krebs.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Jährlich erkranken in Deutschland 500.000 Menschen neu an Krebs, davon allein ca. 12.000 im Freistaat Thüringen. Rund die Hälfte aller Fälle ist inzwischen langfristig heilbar. Um jedoch auch die andere Hälfte der Erkrankten heilen bzw. bestmöglich therapieren zu können oder bestenfalls die Entstehung von Krebs zu verhindern, müssen wir verstehen, wie Krebs entsteht, welche Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen hilfreich sind und welche Therapien am besten langfristig wirken. Hierfür bedarf es noch viel weiterer Forschung, für welche Daten über alle Krebsfälle in Deutschland die Grundlage bilden.
Im Jahr 2008 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Nationalen Krebsplan ins Leben gerufen, der die Bekämpfung von Krebs in den Fokus rückt. 2013 trat infolgedessen das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft, welches die Ziele des Nationalen Krebsplans gesetzlich verankert. Es sieht unter anderem vor, dass in jedem Bundesland ein klinisches Krebsregister eingerichtet wird, das Krebsdaten sammelt und auswertet. In Thüringen wurde die Zentrales Klinisches Krebsregister Thüringen gGmbH (heute heißt sie Landeskrebsregister Thüringen gGmbH) im Jahr 2017 auf Basis des ersten Thüringer Krebsregistergesetzes (ThürKRG) vom 20. Dezember 2017 gegründet. Wir bestehen aus einer Krebsregister-Zentrale, fünf Regionalen Registerstellen sowie einer Auswertungsstelle (mehr über die Organisation können Sie hier erfahren). Das novellierte Thüringer Krebsregistergesetz bildet seit dem 23. Dezember 2023 die aktuelle rechtliche Grundlage für die Krebsregistrierung in Thüringen.
Da es für die Forschung besonders wichtig ist, dass die gesammelten Daten vollständig und korrekt sind, sind Ärztinnen und Ärzte in Thüringen verpflichtet, Daten über jede Krebserkrankungen an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH (LKRT gGmbH) zu melden. Dies legt sowohl das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz als auch das Thüringer Krebsregistergesetz fest.
Die LKRT gGmbH nimmt diese Meldungen elektronisch entgegen, speichert und verarbeitet sie nach höchsten Sicherheitsstandards und wertet die gesammelten Daten aller Erkrankungen aus. Die Ergebnisse veröffentlichen wir jährlich in einem Bericht und stellen diesen für Gesundheitspolitik, Wissenschaft und die Öffentlichkeit zur Verfügung. Dabei sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und ihre Erkrankung möglich.
Jede einzelne Meldung hilft dabei,
Doch auch Sie persönlich können von den gesammelten Daten profitieren, denn Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte können auf Antrag die über Sie gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt bekommen, um die Zusammenarbeit mit anderen an Ihrer Behandlung beteiligten Kolleginnen und Kollegen zu verbessern. Dies kann z. B. dafür genutzt werden, um zu besprechen, welche Untersuchungen für Sie am besten geeignet sind und wie Ihre optimale Therapie aussehen sollte.
Sehr gerne stehen wir Ihnen jederzeit persönlich unter Tel.: 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an info@lkrt.de zur Verfügung.