Nur mittels vollständiger Krebsregisterdaten ist es möglich, valide Aussagen über das Krebsgeschehen in Thüringen sowie national zu treffen. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und eine gute Zusammenarbeit!
Der Nutzen der klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und der Qualität der erhobenen Daten ab, denn nur dann kann das Krebsgeschehen korrekt abgebildet werden. Aus diesem Grund besteht für Ärztinnen und Ärzte, die an der Diagnostik, Behandlung, Verlaufskontrolle oder Feststellung des Todes einer krebserkrankten Person in Thüringen beteiligt sind, nach § 6 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) eine Meldepflicht (hier können Sie sich über die aktuelle Gesetzeslage informieren).
Jede Meldung hilft dabei,
In Thüringen werden Meldungen ausschließlich elektronisch angenommen. Informieren Sie sich hier über den Meldeprozess und registrieren Sie sich jetzt im elektronischen Meldeportal KIRA (Klinisch-Interaktive Register-Anwendung) der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH.
Im Rahmen der Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V befragt das IGES Institut aktuell Ärztinnen und Ärzte sowie Forschende.
Ziel der Evaluation ist es, den Beitrag der klinischen Krebsregistrierung zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, der Nutzung der Krebsregisterdaten in Wissenschaft und Forschung sowie die Vereinheitlichung der Krebsregistrierung zu untersuchen.
Mehr zum Hintergrund der Evaluation erfahren Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands.
Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich unter Tel.: 03641 / 24 23 610 oder per E-Mail an info@lkrt.de zur Verfügung.