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Datennutzung für Forschungszwecke

Für Forschende besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Nutzung von Krebsregisterdaten für Forschungszwecke bei der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH zu stellen. Auf dieser Seite finden Sie weitere Hinweise.

Für Zwecke unabhängiger wissenschaftlicher Forschung haben Forschende gemäß § 15 Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) vom 14. Dezember 2023 die Möglichkeit, die Nutzung von Daten der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH (LKRT gGmbH) zu beantragen. Die Datenbereitstellung erfolgt auf schriftlichen Antrag, wenn berechtigtes wissenschaftliches Interesse besteht und die Durchführung des geplanten Forschungsvorhabens anerkannten wissenschaftlichen Standards entspricht. Die Datenherausgabe an Dritte erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Beirats, vertreten durch den Beiratsvorsitzenden, nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ThürKRG oder Vorlage eines positiven Votums oder Beschlusses einer offiziell anerkannten Ethik-Kommission.



Antragsstellung

Wenn Sie Daten zu Forschungszwecken bei der LKRT gGmbH beantragen möchten, senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten und vom zeichnungsberechtigten Projektleitenden unterzeichneten Antrag auf Nutzung von Krebsregisterdaten (PDF) gemeinsam mit der unterzeichneten Datennutzungsordnung (PDF) und von Ihnen gewählten weiteren Anlagen an die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH:

  • postalisch: Landeskrebsregister Thüringen gGmbH, Camburger Str. 74, 07743 Jena oder
  • per E-Mail an: beirat@lkrt.de



Antragstellung bei mehreren Krebsregistern

Sollten Sie einen Antrag auf Krebsregisterdaten länderübergreifend bei mehreren Krebsregistern stellen wollen, nutzen Sie hierfür bitte das bundeseinheitliche Antragsformular auf Nutzung von Krebsregisterdaten (Word) sowie Anlage 1 zur Spezifikation der Variablen (Word) und senden diese unterzeichnet und als PDF gespeichert an die Krebsregister, bei denen Sie Daten beantragen wollen. Die jeweiligen Krebsregister entscheiden unabhängig über Ihren Antrag. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Antrag auf Nutzung von Krebsregisterdaten (Word).

Wir möchten Sie bitten, auch bei Verwendung des Antragsformulars für die länderübergreifende Nutzung von Krebsregisterdaten die Datennutzungsordnung der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH unterzeichnet einzureichen.


Antragsprüfung und Datenbereitstellung

Der eingereichte Antrag wird durch ein internes Gremium der LKRT gGmbH geprüft und dem Beiratsvorsitzenden der LKRT gGmbH zur Entscheidung vorgelegt. Nach finaler Genehmigung eines Antrags bereitet die Datenanalyse der Krebsregister-Zentrale eine Abfrage der beantragten Daten in den Datenbeständen der Regionalen Registerstellen vor. Der aufbereitete Datensatz wird anschließend durch die LKRT gGmbH an die Forschenden übermittelt. Die technischen Details der Datenübergabe vereinbart die LKRT gGmbH in Absprache mit der/dem Projektleitenden und führt diese anschließend durch.

Haben Sie Fragen zum Antragsprozess?

Bei Fragen zur Datennutzung sowie dem Antragsprozess steht Ihnen Kim Wendt unter Tel.: 0151 / 61 86 30 73 oder per E-Mail an wendt@lkrt.de gerne zur Verfügung.