Die Landeskrebsregister Thüringen gGmbH ist mit der Aufgabe betraut, Daten zu Krebserkrankungen sowie ihren Behandlungen im Freistaat zu erfassen, auszuwerten und bereitzustellen. Diese Daten ermöglichen es, das Krebsgeschehen in Thüringen abzubilden, die Qualität der Behandlung und Früherkennung von Krebs zu evaluieren und zu verbessern und die Krebsforschung somit unterstützend voranzubringen.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über uns und unsere Arbeit informieren. Sollten Sie Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Informationen zu den Aufgaben und Zielen der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH, der Organisation und unserem gesetzlichen Auftrag sowie unseren Mitgliedschaften und Kooperationen und der bundeslandübergreifenden Plattform § 65c finden Sie in diesem Bereich.
Außerdem können Sie sich hier über Ihre Ansprechpersonen und aktuelle Stellenausschreibungen informieren.
In diesem Bereich informieren wir Sie über Meldende in Thüringen, Meldeanlässe und meldepflichtige Erkrankungen, Inhalte guter Meldungen sowie Ihre Informationspflicht.
Weiterhin geben wir Ihnen Hinweise zur Übermittlung elektronischer Meldungen, der Meldevergütung sowie zum Bearbeitungsprozess von Meldungen, stellen Ihnen alle wichtigen Dokumente im Downloadbereich zur Verfügung und beantworten häufig gestellte Fragen.
In diesem Bereich informieren wir Betroffene über die Krebsregistrierung in Thüringen, die Verarbeitung Ihrer Daten sowie den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten.
Sie können Ihre Rechte einsehen und sich über Unterstützungsmöglichkeiten im Umgang mit der Erkrankung informieren.
Die Berichte und Veröffentlichungen der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH sowie wichtige Informationen zur Bereitstellung von Daten für Forschungszwecke und Zertifizierungen oder Tumorkonferenzen finden Sie in diesem Bereich.
Weiterhin informieren wir Sie hier über Qualitätskonferenzen der Landeskrebsregister Thüringen gGmbH.
Bundesweit wird für die Krebsregistrierung der standardisierte bundeseinheitliche onkologischen Basisdatensatz verwendet. Damit Einrichtungen gemäß dem Basisdatensatz Krebsdaten an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt.
Informationen für Softwarehersteller zur oBDS-Schnittstelle finden Sie hier.